Dirk Andersen

Ihr Sicherheitsingenieur und Brandschutzbeauftragter in Norddeutschland

Arbeitsmedizin

Kompetente und zuverlässige arbeitsmedizinische Betreuung in Ihrem Unternehmen, deutschlandweit.


Arbeitsmedizinische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 und auf Basis des §3 ASiG


Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung:



 Unsere Betriebsärzte unterstützen Sie als Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung.

1. Sie als Arbeitgeber (und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen) werden beraten, insbesondere bei

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,
  • der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb,
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess,
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,

2. Untersuchung der Arbeitnehmer, arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung sowie Erfassen und Auswertung der Untersuchungsergebnisse.

3. Beobachten der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und im Zusammenhang damit:

  • Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen und Meldung festgestellter Mängel beim Arbeitgeber, Vorschlag von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel und Hinwirken auf deren Durchführung
  • auf die Benutzung der Körperschutzmittel achten,
  • Untersuchen von Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen, erfassen und auswerten der Untersuchungsergebnisse, Vorschlag von Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen

4. Unterstützen beim Hinwirken darauf, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in "Erster Hilfe" und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken.




Unsere Kooperationspartner in der Arbeitsmedizin